Das Bewertungsverfahren

Die Ver­an­stal­ter haben gemeinsam mit dem Fach­li­chen Beirat des Wettbewerbs ein mehr­stufiges Bewer­tungs­verfah­ren ent­wickelt, um Internet-Angebote auf Barrie­refreiheit zu über­prüfen.

Grundlage des Verfah­rens sind unter ande­rem die Barrie­refreie Informati­ons­tech­nik-Ver­ord­nung des Bun­des (BITV) sowie weitere internatio­nal anerkannte Richtli­nien wie bei­spielsweise die Empfehlun­gen des Word Wide Web Consortiums, die Web Con­tent Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0.

Preiswürdig im Sinne des BIENE-Wettbewerbs sind Angebote, wel­che die Wettbewerbskrite­rien erfül­len und dar­über hin­aus innovative und kreative Lösun­gen bie­ten. Die bes­ten Websei­ten in den ein­zelnen Kategorien qualifizie­ren sich für die End­runde des Wettbewerbs. Im Finale bewertet eine pro­minente Jury die Wettbewerbsbei­träge zusätzlich nach allgemei­nen Quali­täts­anforde­run­gen. Der Fach­li­che Beirat des Wettbewerbs begleitet diesen Pro­zess.

Die Krite­rien des BIENE-Wettbewerbs orientie­ren sich an den folgen­den Prinzipien:

Verständlichkeit

Eine klare und leicht verständli­che Spra­che kommt allen Besu­che­rinnen und Besu­chern einer Webseite zugute. Die Inhalte und die Bedien­elemente müs­sen leicht verständlich und genau formuliert sein. Texte sol­len so kurz und einfach wie möglich sein. Dane­ben können grafi­sche Elemente die schriftli­chen Informationen sinnvoll ergän­zen.

Wahrnehmbarkeit

Alle in der Webseite ent­hal­tenen Informationen und Funktionen müs­sen so dar­ge­stellt wer­den, dass sie von jeder Nutzerin und jedem Nutzer wahrgenommen wer­den können. Inhaltlich relevante Bil­der und Grafiken müs­sen für Blinde durch beschreibende Texte ergänzt wer­den, der Nut­zen und die Funktion von akus­ti­schen Informationen müs­sen für Hörge­schädigte erläu­tert wer­den. Individuell ein­stellbare Schriftgrößen und -far­ben sowie aus­rei­chende Kontraste erleich­tern Sehbehinder­ten die Nutzung.

Bedienbarkeit

Alle Elemente, die benötigt wer­den, um sich die Inhalte der Webseite zu erschließen, müs­sen von allen Anwendern bedienbar sein. Dies gilt insbesondere für Navigati­ons­und Menüleis­ten, Schalt­fläc­hen, und Ein­gabefel­der. Men­schen mit bestimm­ten motori­schen Beein­trächtigun­gen und blinde Men­schen können die Compu­term­aus nicht benut­zen und sind daher auf eine vollständige Bedienbarkeit der Sei­ten über alternative Ein­gabe­formen wie die Tas­tatur angewiesen. Anwen­der sol­len eine Webseite in ihrer individuel­len Geschwindigkeit bedienen können, ohne dass es durch Zeitbeschränkun­gen zum automati­schen Abbruch von Vor­gän­gen kommt. Sicherheits­relevante Zeitbeschränkun­gen sind davon aus­genommen.

Orientierung

Jede Nutzerin und jeder Nutzer möchte sich schnell und einfach inn­erhalb der Webseite orientie­ren und bewegen können. Vor­aus­setzung dafür ist eine wiederkeh­rende, sinnvolle Struktur für Seiten­aufbau, Navigation und Inhalte.

Nach­haltige Nutzbarkeit

Men­schen mit Behinde­run­gen nut­zen zum Teil spezi­elle Hard- und Soft­warelösun­gen wie Lupen­programme, Vergrößerungssoft­ware, Screenre­ader oder Sprach­ein­ga­ben. Die verwende­ten Webtech­niken sol­len es daher erlau­ben, dass man mit aktuel­len und zukunfts­weisen­den Tech­no­logien auf die Webseite zugrei­fen kann.

Inhaltli­che Relevanz und Inte­gration

Um das Ziel der digi­ta­len Inte­gration zu errei­chen, sol­len Webangebote für Men­schen mit und ohne Behinde­rung glei­chermaßen inter­essant und nutzbar sein. Websei­ten, die sich an einen ganz spezi­el­len Nutzer­kreis rich­ten, sol­len so gestaltet sein, dass sie in Grundzügen auch allen ande­ren Nutzern, die sich dafür inter­es­sie­ren, inhaltlich zugänglich sind. Websei­ten, denen par­allel ein alternatives Angebot zur Seite gestellt wird, bei­spielsweise Text-Versionen, sind prinzipi­ell nicht preiswürdig im Sinne der BIENE. Ebenso wer­den keine Angebote aus­gezeichnet, deren inhalt­li­cher Schwerpunkt das Thema Barrie­refreiheit ist. Von die­ser Regelung nicht betroffen sind tech­ni­sche Lösun­gen, die es dem Nutzer ermögli­chen, ein Angebot frei zu konfigurie­ren oder sich Inhalte alternativ zu erschließen.

Design

Gute Gestaltung ist ein Wesensmerkmal der Barrierefreiheit und steht damit auch nicht im Widerspruch zu umfassenden Gestaltungskonzepten von Unternehmen und Organisationen. Im Gegenteil: Gerade gut gestaltete Webseiten erleichtern Nutzern durch ihre Konsistenz und Klarheit die Orientierung. Deshalb berücksichtigt der Wettbewerb auch ästhetische und ergonomische Kriterien im Kriterienkatalog.